Umgang mit Zecken

Umgang mit Zecken

Allgemeine Informationen des DGUV – Fachbereich Erste Hilfe zum Umgang mit Zeckenstichen:

Zecken kommen in Deutschland in allen Gegenden vor, die bis zu einer Höhe von ca. 2.000 m über dem Meeresspiegel liegen. Man findet sie sowohl in freier Natur als auch in innerstädtischen Grünanlagen bis zu einer Höhe von ca. 1,5 m über dem Erdboden. Zecken werden bereits ab einer Außentemperatur von etwa 8 °C aktiv, die eigentliche Saison ist in den Monaten März bis Oktober. Zecken halten sich vor allem in hohem Gras oder im Laub sowie in Sträuchern, Büschen und im Unterholz auf. Beim Vorbeigehen werden die Zecken abgestreift und gelangen so auf die Haut von Mensch und Tier. Dort suchen sie eine passende Hautstelle. Der dann folgende Zeckenstich wird meist gar nicht wahrgenommen. Nicht die Zecke an sich ist gefährlich, sondern vielmehr die durch Zecken übertragenen Krankheiten. 

Zu den häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheiten gehören die Lyme-Borreliose (Borreliose) und die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME). 

Borreliose ist eine durch Borrelien (Bakterienart) verursachte Erkrankung, die in allen Regionen Deutschlands vorkommt und regional bis zu 30% betragen kann. Es gibt keine Impfung gegen Borreliose. Die Inkubationszeit beträgt einige Tage bis mehrere Monate. Häufig entsteht an der Einstichstelle nach einigen Tagen eine sich kreisförmig ausbreitende Hautrötung, die als „Wanderröte“ bezeichnet wird. Die Infektion kann sich durch allgemeine Symptome wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Fieber, Muskel- und Gelenkschmerzen äußern. Selbst nach Jahren können schwere, borreliosebedingte Erkrankungen der Haut, des Herzmuskels, des Nervensystems oder der Gelenke auftreten. Zunächst befinden sich die Borrelien im Darm der Zecke und werden in der Regel erst beim längeren Saugen auf den Menschen übertragen. Das Infektionsrisiko steigt mit der Dauer des Saugvorgangs. Zudem ist bei Entdeckung der Zecke meist nicht bekannt, wann der Befall stattgefunden hat und wie lange die Zecke bereits saugt. Eine schnellstmögliche Entfernung ist daher auch zur Risikominimierung einer Borrelioseinfektion dringend anzuraten. Die Stichstelle muss nach dem Entfernen der Zecke längere Zeit genau beobachtet werden. Es empfiehlt sich, die Stelle z.B. mit einem Kugelschreiber zu kennzeichnen. Bildet sich dort eine kreisförmige Rötung, ist spätestens jetzt eine sofortige ärztliche Behandlung (ggf. mit Antibiotika) erforderlich. 

Bei der FSME handelt es sich um eine Viruserkrankung, die vorwiegend in bestimmten Endemiegebieten vorkommt. In diesen Gebieten tragen bis zu 5 Prozent der Zecken das Virus. Da sich die FSME-Viren in den Speicheldrüsen der Zecken befinden, werden sie beim Stich bereits zu Beginn des Blutsaugens mit dem Speichel auf den Menschen übertragen und nicht erst nach einer längeren Zeit des Saugvorganges. Das Virus kann das Nervensystem befallen und es kann sich eine Hirnhaut- bzw. Gehirnentzündung entwickeln. Grippeähnliche Symptome mit Fieber, Kopfschmerzen und Erbrechen sind Anzeichen einer Erkrankung. Bei diesen Symptomen sollte unbedingt ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden. In „Risikogebieten“ wird bei Zeckenexposition eine Impfung gegen die FSME-Erreger empfohlen. Eine aktuelle Übersicht der Risikogebiete veröffentlicht das Robert Koch Institut regelmäßig unter www.rki.de/fsme.

Entfernung der Zecke:
Zecken sollten nach ihrer Entdeckung zügig und fachgerecht entfernt werden. Hierzu stehen verschiedene Hilfsmittel, wie Pinzette, Zeckenkarte, Zeckenzange oder spezieller Zeckenentferner zur Verfügung. Der Stechapparat sollte so nah wie möglich über der Haut gefasst und langsam von der Einstichstelle weg herausgezogen werden. Dabei sollte die Zecke nicht gequetscht werden, da sonst deren infektiöse Sekrete in den menschlichen Körper gelangen können. Kann die Zecke nicht vollständig entfernt werden oder entzündet sich die Einstichstelle, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden. Die Hilfsmittel zum Entfernen einer Zecke sollten nach der Benutzung gründlich gereinigt werden.

Einwilligung / Dokumentation:
• Das pädagogische Personal einer Schule darf Zecken entfernen. 
• Das Entfernen von Zecken bedarf einer wirksamen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. 
• Jede Schule sollte ein konkretes Vorgehen zum Umgang mit Zeckenstichen festlegen und mit den Erziehungsberechtigten abstimmen. 
• Geeignete Hilfsmittel zur Entfernung von Zecken sollten vorhanden sein.
• Das pädagogische Personal sollte im Rahmen einer Aus- und Fortbildung (z.B. Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) Kenntnisse zum Thema „Zeckenentfernung“ erwerben.
• Das Vorgehen zum Umgang mit Zeckenstichen sollte schriftlich festgelegt und mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt sein. Die Erziehungsberechtigten sollten schriftlich erklären, ob sie mit der Vorgehensweise einverstanden sind oder diese ausdrücklich ablehnen. Wenn Erziehungsberechtigte ihre Einwilligung verweigern, sollte in der Erklärung auch festgelegt werden, wie verfahren werden soll, wenn sie bei einem Zeckenstich ihres Kindes nicht erreichbar sind, z.B. kann eine Vorstellung beim Arzt erfolgen. 
• Grundsätzlich sind zunächst alle im Wirkungsbereich der Kindertagesstätte und Schule erworbenen bzw. festgestellten Zeckenstiche zu dokumentieren, z.B. im Verbandbuch.

Das weitere Vorgehen hängt von den Umständen sowie der Erklärung der Eltern ab: 
• Haben die Erziehungsberechtigten in die Entfernung der Zecke durch das Personal eingewilligt, wird dringend empfohlen, die Zecke schnell fachgerecht zu entfernen und die Einstichstelle zu markieren. 
• Die Entfernung der Zecke ist wie o.a. zu dokumentieren und die Erziehungsberechtigten sind in der vereinbarten Weise zu informieren. 
• Traut sich das pädagogische Personal die Entfernung einer Zecke aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls nicht zu (z.B. Zecke befindet sich an schwer zugänglichen Körperstellen und/oder im Intimbereich), muss dem Kind auf anderem Wege Hilfe ermöglicht werden. Die Erziehungsberechtigten sind unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen ist mit ihnen abzustimmen. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, sollten die Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehrerinnen und Lehrer umgehend im eigenen Ermessen so handeln, wie es dem Wohl des Kindes am besten entspricht, z. B. durch Vorstellung beim Arzt. 
• Haben die Erziehungsberechtigten in die Entfernung der Zecke durch das Personal nicht eingewilligt, so sind sie bei Zeckenstichen unverzüglich zu informieren und aufzufordern, die Zecke umgehend selbst zu entfernen oder durch Dritte entfernen zu lassen. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, sollte so verfahren werden, wie es in der Vereinbarung mit den Eltern festgelegt wurde. 
• Unter Beachtung der oben beschriebenen Vorgehensweise haben Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte nach geleisteter Hilfe nicht mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Dies gilt auch dann, wenn durch fehlerhafte Entfernung ein Schaden verursacht wird (z. B. Entzündung, weil Zeckenkopf stecken bleibt). Etwas anderes gilt nur, wenn die Schädigung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. 

Vereinbarung über den Umgang mit Zeckenstichen
Umgang mit Zeckenstichen durch Lehrer*innen und pädagogisches Personal der GGS Max & Moritz:
• zügige und fachgerechte Entfernung der Zecke mit geeigneten Hilfsmitteln (Pinzette, Zeckenkarte, Zeckenzange)
• Markierung der Einstichstelle 
• Information der Erziehungsberechtigten (Telefon, Mitteilungsheft)
• Dokumentation im Verbandsbuch
• ist eine Entfernung der Zecke nicht möglich (z.B. schwer zugängliche Stelle, Intimbereich), sind die Eltern unverzüglich zu informieren

Im Fall eines Zeckenstiches erkläre ich, dass ich / wir
 damit einverstanden sind, dass die Lehrer*innen und das sonstige pädagogische Personal der GGS Max & Moritz die Zecke - wie oben beschrieben - entfernen.
 nicht damit einverstanden sind, dass die Lehrer*innen und das sonstige pädagogische Personal der GGS Max & Moritz die Zecke wie oben beschrieben entfernen. Wir möchten sofort telefonisch benachrichtigt werden und erklären hiermit ausdrücklich, dass ich / wir in eigener Verantwortung weitere Maßnahmen ergreifen.
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Datum                                                              Unterschrift
Vordruck Umgang mit Zecken
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