Foto- und Videoverbot auf dem Schulgelände

Hinweis auf Foto- und Videoverbot auf dem Schulgelände

Liebe Eltern,
die Schulleitung ist per Verordnung verpflichtet, für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder sowie deren Eltern zu sorgen. Hinzu kommt die datenschutzrechtliche Verantwortung für ausgehangene Unterrichtsergebnisse oder Organisationslisten.

In Wahrnehmung dieser Verantwortung spricht die Schulleitung als Hausherr ein allgemeines Fotografier- und Videoverbot aus.

Zu besonderen Anlässen wie Einschulungsfeiern, Abschlussfeiern oder Schulfesten werden schulische Mitarbeiter Fotos machen und interessierten Eltern zur Verfügung stellen, bzw. es wird bekannt gegeben, wann und wo ausgewählte Eltern vertretend für die Schulgemeinde fotografieren dürfen. 
Erstellte Fotos und Videos, die Eltern von Seiten der Schule zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für private Zwecke genutzt und nicht einer Öffentlichkeit (u.a. Internet – WhatsApp, facebook, private Homepages, Instagram…) frei gegeben werden.
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Ich habe den Hinweis auf das Foto- und Videoverbot auf dem Schulgelände erhalten und gelesen.

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Ort, Datum                                             Name des Kindes – Klasse                       Unterschrift
Vordruck Foto-/ Videoverbot
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